Welche Vorteile bietet die Eigenheimrente und die damit verbundene selbstgenutzte Immobilie?
Für den Traum von den eigenen 4 Wänden können Sie mit staatlicher Hilfe Eigenkapital aufbauen, schneller tilgen und damit Finanzierungskosten sparen. Das eigene Zuhause ist inflationssicher, wertbeständig und kann vererbt werden. Durch mietfreies Wohnen im Alter werden durchschnittlich bis zu 30 % "Zusatzrente" erzielt. Dies ist die einzige Form der Altersvorsorge, an der man sich heute schon erfreuen kann und die nach eigenen Wünschen gestaltet und erweitert werden kann.
Sparzahlungen und Tilgungsleistungen auf einem Altersvorsorge-Bausparvertrag sind förderfähig. Tilgungsleistungen auf ein Eigenheimrenten-Immobiliendarlehen sind ebenfalls förderfähig.
Mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG) wurden die Regelungen zur herkömmlichen Riester-Rente auf die Finanzierung von Wohneigentum ausgedehnt. Damit wurde ein klares Signal gesetzt zur vollen Anerkennung von Wohneigentum für Bau und Kauf einer selbstgenutzten Immobilie als private Altersvorsorge.
Die jährliche Zulagenförderung einer Familie mit 2 Kindern (1 Kind zum Beispiel in 2005 geboren und ein weiteres Kind in 2008 geboren) beträgt EUR 793,--. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in dem direkt nachfolgenen Artikel "Warum die Riester-Förderung für jeden wichtig ist".
Warum die Riester-Förderung für jeden wichtig ist
Die mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG v. 26.06.2001) eingeführte kapitalgedeckte Altersvorsorge wurde wesentlich geprägt durch den damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester. Seither trägt dieser Vorsorgeweg seinen Namen.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde neben dem Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung eine staatlich geförderte kapitalgedeckte Vorsorgeform eingeführt. Das über Jahrzehnte so erfolgreiche Umlageverfahren stößt durch die fundamentalen demografischen Veränderungen an seine Grenzen. Immer weniger Beitragszahler müssen den Rententopf für immer mehr Rentenbezieher füllen. Dem Beispiel anderer Länder folgend, wird seit dem Jahr 2002 das Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine kapitalgedeckte Altersvorsorge flankiert.
Die Riester-Rente wird zwar oft als zusätzliche Altersvorsorge bezeichnet, sie ist aber in vielen Fällen lediglich ein Ausgleich für die vorgenommene Absenkung des Versorgungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Riester-Rente entwickelt sich mittlerweile zu einem echten Renner für altersvorsorgeinteressierte Bürger. Zu Recht!
Die Fakten
Sicherheit/Kapitalerhalt
Bei Anlage nach den Riester-Zertifizierungskriterien hat der Anbieter den Erhalt des eingezahlten Kapitals sowie der Zulagen zum Rentenbeginn zu garantieren.
Riester-Rente kontra gesetzliche Altersrente?
Die gesetzliche Altersrente wird ungeschmälert ausgezahlt und keinesfalls um die Riester-Rente gekürzt.
30% Einmalauszahlung bei Rentenbeginn möglich
Bis zu 30% des angesparten Vermögens kann zu Beginn der Rentenbezugsphase sofort ausgezahlt werden.
Lebenslange Rente
In der Rückzahlungsphase garantiert die Riester-Rente eine lebenslange Rente, auch wenn Sie »steinalt« werden.
Vererbung möglich!
Stirbt der Vertragsinhaber während der Ansparphase, so ist eine Vererbung des angesammelten Kapitals möglich.
Wohnriester möglich!
Die Regelungen zur Riester-Rente wurden auf die Finanzierung von Wohneigentum ausgedehnt.
Weitere große Vorteile
1. Nachgelagerte Besteuerung
Die staatliche Förderung der Sparbeiträge erfolgt in der Ansparphase durch einen weitgehenden Besteuerungsverzicht. Der Staat wartet bis zur Rentenbezugsphase und holt dann die Besteuerung nach. Wegen der geringeren Einkünfte meist mit einem deutlich niedrigeren Steuersatz!
2. Staatliche Förderung
Jeder Vertragsinhaber - sofern zulagenberechtigt - erhält Zulagen und Steuervorteile (in Einzelfällen bis 100% Förderung möglich).
Berufseinsteiger und junge Erwachsene (bis zum 25. Lebensjahr)
Junge Vorsorgesparer erhalten erstmals für das Vorsorgejahr 2008 neben der Grundzulage (154 €) einen »Starterbonus« in Form einer einmalig erhöhten Zulage (200 €). Diesen Bonus erhalten einmalig junge Erwachsene, die zu Beginn des jeweiligen Vorsorgejahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Grund- und Kinderzulage werden nur auf jährlichen Antrag gewährt. Zur Verwaltungsvereinfachung kann ein »Dauerzulagenantrag« gestellt werden. Dadurch sparen Sie sich den jährlichen Antrag, denn der Dauerzulagenantrag gilt, bis sich in Ihren persönlichen und/oder familiären Verhältnissen Änderungen ergeben.
Fazit
Jeder braucht Riester
Der Riesterweg ist bereits durch die Möglichkeit von 30 % Einmalauszahlung bei Rentenbeginn - bei wohnwirtschaftlicher Verwendung zu 100 % -, Vererbbarkeit, Ansparung unabhängig vom Arbeitgeber, geförderter Fortführung auch bei Arbeitslosigkeit, Kindererziehung und variabler Beitragshöhe in Abhängigkeit von Verdienst und/oder Familiengröße einzigartig. Die nachgelagerte Besteuerung und staatliche Förderung machen den Riesterweg für jeden interessant, der in den Genuss der mittelbaren oder gar unmittelbaren Förderung können kann. Dies gilt gleichermaßen für Gering- wie für Spitzenverdiener.
Regelmäßig Beitrag überprüfen
Weil sich das Einkommen regelmäßig verändert, lassen Sie sich am besten durch Ihren Berater regelmäßig (1-mal im Jahr) überprüfen, ob Ihre Riesterbeiträge optimal auf Ihr Einkommen abgestimmt sind. Das macht Sinn, denn die optimale Förderung erhält nur, wer auch den optimalen Beitrag zahlt.
Wussten Sie, dass die Riesterförderung für einen Durchschnittsverdiener innerhalb von 30 Jahren den Gegenwert eines Mittelklassewagens ausmacht?
Die Riester-Zulagenförderung seit 2008 sieht wie folgt aus:
Grundzulage (jährlich) 154 €
Kinderzulage (jährlich) 185 € (für vor dem 01.01.2008 geborene Kinder)
Kinderzulage (jährlich) 300 € (für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder)
Berufseinsteigerbonus (einmalig) 200 €
Hinzu kommen eventuelle Steuerersparnisse (die von den persönlichen Einkommensverhältnissen abhängen).
Übrigens, für die grundsätzliche Förderberechtigung gibt es keine Einkommensgrenzen.
Der Wunsch nach dem eigenen Haus bleibt für viele Bürger meist ein Traum. In den deutschen Großstädten ist Grund und Boden für Durchschnittsverdiener kaum noch bezahlbar. Der Erwerb eines Erbbaurechts kann hier eine preisgünstige Lösung bieten.
Das Erbbaurecht stellt ein zeitlich begrenztes Recht dar, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen. Die Laufzeit kann frei vereinbart werden, beträgt in der Praxis jedoch meist zwischen 40 und 99 Jahren. Durch die Bestellung eines Erbbaurechts werden die Gebäude rechtlich vom Grundstück getrennt. Das Erbbaurecht ist veräußerlich und vererbbar.
Bereits bei den Römern ist es unter dem Namen „Superficies“ bekannt gewesen. Im Mittelalter hat es als städtische Erbleihe eine große Rolle bei der Gründung der deutschen Städte gespielt, in der Folgezeit jedoch an Bedeutung verloren. Neuen Einfluss hat es gewonnen, als der Staat nach dem Ersten Weltkrieg zum ersten Mal die Förderung des allgemeinen Wohnungswesens als seine Aufgabe anerkannte.
Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein grundstücksgleiches Recht, einen schuldrechtlich begründeten und dinglich durch Grundbucheintrag gesicherten Anspruch, über ein Grundstück zu verfügen und ein Bauwerk darauf zu errichten oder umzubauen. Hinsichtlich des Kapitaleinsatzes unterscheiden sich ein Grundstückskauf und ein Erbbaurecht darin, dass der Erbbauberechtigte den Kaufpreis und die Nebenkosten für das Grundstück spart und stattdessen ein jährliches Nutzungsentgelt (Erbbauzins) zahlt. Für den Erbbauberechtigten ergibt sich immer dann ein Vorteil, wenn der Erbbauzins unter dem Kapitalmarktzins liegt. Allerdings wächst ihm dabei auch kein Eigentum zu. Der Erbbaurechtsgeber genießt den Vorteil, dass ihm ohne eigene wirtschaftliche Aktivität laufende Einnahmen zufließen. Zudem verbleibt der Wertzuwachs des Grundstückes bei ihm, das er nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages zurück erhält. Das Erbbaurecht erlischt durch Zeitablauf, ohne dass es dazu einer Aufhebung oder Verzichtserklärung bedarf. Angesichts der langen Dauer des Erbbaurechts ermöglichen so genannte Anpassungsklauseln es dem Erbbaurechtsgeber, sich gegen Wertverluste des Erbbauzinses zu schützen. Zulässig ist die Kopplung des Erbbauzinses an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse, wie zum Beispiel den Mittelwert aus der Entwicklung von Lebenshaltungskosten und Einkommen.
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